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Off-Label-Use bleibt Ausnahme: Multiple-Sklerose-Patient verlor Prozess

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 8 · S. 1 bis 1

Dokument
419225
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 8 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger leidet an multipler Sklerose. Seit 1997 wird er unter anderem mit Immunglobulinen behandelt. Das entsprechende Arzneimittel Sandoglobulin ist durch das Paul-Ehrlich-Institut – Bundesamt für Sera und Impfstoffe – zugelassen. Die Zulassung bezieht sich aber auf andere Anwendungsgebiete. Die Krankenkasse des Klägers hatte es daher stets abgelehnt, die Behandlungskosten dafür zu tragen. Das Bundessozialgericht (BSG) gab ihr nun Recht. Ansprüche sind beschränkt Der Anspruch eines

Schlagworte

Off-Label-Use multiple Sklerose Immunglobuline Sandoglobulin Krankenkasse Arzneimittelrecht Zulassung Behandlungskosten Bundessozialgericht Forschungsergebnisse Multiple Sclerosis Immunoglobulins Drug Approval Health Insurance Treatment Outcome Drug Costs