CareLit Fachartikel
Off-Label-Use bleibt Ausnahme: Multiple-Sklerose-Patient verlor Prozess
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 8 · S. 1 bis 1
Dokument
419225
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger leidet an multipler Sklerose. Seit 1997 wird er unter anderem mit Immunglobulinen behandelt. Das entsprechende Arzneimittel Sandoglobulin ist durch das Paul-Ehrlich-Institut – Bundesamt für Sera und Impfstoffe – zugelassen. Die Zulassung bezieht sich aber auf andere Anwendungsgebiete. Die Krankenkasse des Klägers hatte es daher stets abgelehnt, die Behandlungskosten dafür zu tragen. Das Bundessozialgericht (BSG) gab ihr nun Recht. Ansprüche sind beschränkt Der Anspruch eines
Schlagworte
Off-Label-Use
multiple Sklerose
Immunglobuline
Sandoglobulin
Krankenkasse
Arzneimittelrecht
Zulassung
Behandlungskosten
Bundessozialgericht
Forschungsergebnisse
Multiple Sclerosis
Immunoglobulins
Drug Approval
Health Insurance
Treatment Outcome
Drug Costs