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Eisglätte: Wer nicht streut, zahlt

rco · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 5 · S. 1 bis 1

Dokument
419497
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
rco
Ausgabe
Heft 5 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

B ei Eisglätte besteht die lästige Pflicht, früh morgens aufzustehen und den Gehweg vor der Haustür von Eis und Schnee zu räumen. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Vermieters oder Hauseigentümers, dieser Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Das ist jedenfalls die Meinung der Experten der ARAG Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf. Es besteht allerdings die Möglichkeit, diese Pflicht auf Dritte, zum Beispiel den Hausmeister oder den Verwalter, zu übertragen. Auch eine Übertragung

Schlagworte

Eisglätte Streupflicht Verkehrssicherung Gehweg Hausbesitzer Haftpflichtversicherung Schnee Sand Granulat Schmerzensgeld Arbeitgeberzuschuss Ice Snow Liability Insurance Sidewalks