CareLit Fachartikel
Eisglätte: Wer nicht streut, zahlt
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Dokument
419497
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
B ei Eisglätte besteht die lästige Pflicht, früh morgens aufzustehen und den Gehweg vor der Haustür von Eis und Schnee zu räumen. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Vermieters oder Hauseigentümers, dieser Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Das ist jedenfalls die Meinung der Experten der ARAG Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf. Es besteht allerdings die Möglichkeit, diese Pflicht auf Dritte, zum Beispiel den Hausmeister oder den Verwalter, zu übertragen. Auch eine Übertragung
Schlagworte
Eisglätte
Streupflicht
Verkehrssicherung
Gehweg
Hausbesitzer
Haftpflichtversicherung
Schnee
Sand
Granulat
Schmerzensgeld
Arbeitgeberzuschuss
Ice
Snow
Liability
Insurance
Sidewalks