CareLit Fachartikel

Richtigstellung

Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 5 · S. 1 bis 1

Dokument
419498
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Flintrop, J.
Ausgabe
Heft 5 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

B ei Eisglätte besteht die lästige Pflicht, früh morgens aufzustehen und den Gehweg vor der Haustür von Eis und Schnee zu räumen. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Vermieters oder Hauseigentümers, dieser Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Das ist jedenfalls die Meinung der Experten der ARAG Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf. Es besteht allerdings die Möglichkeit, diese Pflicht auf Dritte, zum Beispiel den Hausmeister oder den Verwalter, zu übertragen. Auch eine Übertragung

Schlagworte

Eisglätte Streupflicht Verkehrssicherungspflicht Hausmeister Krankenkasse private Krankenversicherung Arbeitgeberzuschuss Beitragssatz Versicherungspflichtgrenze Schmerzensgeld Insurance Liability Snow Ice Health Insurance Workers' Compensation