CareLit Fachartikel
Richtigstellung
Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Dokument
419498
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
B ei Eisglätte besteht die lästige Pflicht, früh morgens aufzustehen und den Gehweg vor der Haustür von Eis und Schnee zu räumen. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Vermieters oder Hauseigentümers, dieser Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Das ist jedenfalls die Meinung der Experten der ARAG Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf. Es besteht allerdings die Möglichkeit, diese Pflicht auf Dritte, zum Beispiel den Hausmeister oder den Verwalter, zu übertragen. Auch eine Übertragung
Schlagworte
Eisglätte
Streupflicht
Verkehrssicherungspflicht
Hausmeister
Krankenkasse
private Krankenversicherung
Arbeitgeberzuschuss
Beitragssatz
Versicherungspflichtgrenze
Schmerzensgeld
Insurance
Liability
Snow
Ice
Health Insurance
Workers' Compensation