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Kündigungsschutz: Entlassungen müssen sozial vertretbar sein

Roos, C. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 3 · S. 1 bis 1

Dokument
419673
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Roos, C.
Ausgabe
Heft 3 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

D ie Kündigung eines Mitarbeiters ist in der Regel unter Einhaltung der individuellen, ordentlichen Kündigungsfrist jederzeit möglich. Liegt ein wichtiger Grund vor, kann auch außerordentlich gekündigt werden. Anders verhält es sich bei der ordentlichen Kündigung eines Mitarbeiters, der allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt. Dessen Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein – es muss also ein triftiger Kündigungsgrund vorliegen. Allgemeiner Kündigungsschutz

Schlagworte

Kündigungsschutz Entlassungen sozial gerechtfertigt Kündigungsfrist Auszubildende Schwangerschaft Elternzeit Arbeitsrecht Employment Termination Labor Law Employment Pregnancy Social Justice Vocational Education Deutsches Ärzteblatt