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Arzneimittelhaftung: Beweislast umgekehrt

Haack, H. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 1 · S. 1 bis 1

Dokument
419738
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Haack, H.
Ausgabe
Heft 1 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

D urch das „Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften“ ist es mit Wirkung zum 1. August 2002 zu einer Reform der Arzneimittelhaftung gekommen. Die bisherige Regelung der §§ 84 ff. AMG datierte aus dem Jahre 1976 und war eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Contergan-Fälle. Anlass für die jetzige Reform waren Schadensfälle, die durch Kontamination von Spenderblut und den daraus hergestellten Blutprodukten mit dem HI-Virus verursacht wurden, worunter insbesondere

Schlagworte

Arzneimittelhaftung Beweislast Kausalität Schadensersatz HI-Virus Hämophilie pharmazeutische Unternehmer Auskunftsanspruch Drug Liability Causality Blood Transfusion HIV Infections Hemophilia Pharmaceutical Preparations Deutsches Ärzteblatt