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Hippotherapie als Heilmittel: Ausschluss von der vertragsärztlichen Versorgung

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 1 · S. 1 bis 1

Dokument
419739
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 1 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger verlangte, dass seine Krankenkasse die Kosten einer Hippotherapie übernehmen solle, die er selbst organisiert hatte. Er leidet an einer zerebralen Tetraparese und einem fokalen Anfallsleiden. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied jedoch, dass dem Kläger kein Kostenerstattungsanspruch für die Vergangenheit und kein Sachleistungsanspruch auf Gewährung von Hippotherapie zusteht. Das BSG hat dabei nicht geprüft, ob die Bewegungstherapie gezielt zur Linderung des Krankheitszustandes

Schlagworte

Hippotherapie Krankenkasse Kostenerstattung zerebrale Tetraparese Bundessozialgericht Bewegungstherapie Heilmittel therapeutischer Nutzen Hippotherapy Cerebral Palsy Seizures Health Insurance Therapeutics Social Security Deutsches Ärzteblatt