CareLit Fachartikel

Korrektur „Negativliste“

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 1 · S. 1 bis 1

Dokument
419749
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2003
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

(7) Die Prüfstelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung kann eine bereits zertifizierte Software einer erneuten Prüfung (außerordentliche Kontrollprüfung) unterziehen. Die außerordentliche Kontrollprüfung kann von der Kassenärztlichen Vereinigung, einer Ersatzkasse oder einem Ersatzkassen-Verband beantragt werden. Ein bereits erteiltes Zertifikat kann in begründeten Fällen entzogen und eine erteilte Genehmigung widerrufen werden. Der Antragsteller wird über das Ergebnis der Prüfung

Schlagworte

Kassenärztliche Bundesvereinigung Negativliste Arzneimittel Zertifikat Kontrollprüfung Datenübertragung Lesegeräte Qualitätssicherung Tabakrauch Krebserkrankungen Drug Approval Drug Misuse Quality Assurance Health Care Tobacco Use Disorder Medical Informatics