CareLit Fachartikel
Mitteilungen
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
419750
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
(7) Die Prüfstelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung kann eine bereits zertifizierte Software einer erneuten Prüfung (außerordentliche Kontrollprüfung) unterziehen. Die außerordentliche Kontrollprüfung kann von der Kassenärztlichen Vereinigung, einer Ersatzkasse oder einem Ersatzkassen-Verband beantragt werden. Ein bereits erteiltes Zertifikat kann in begründeten Fällen entzogen und eine erteilte Genehmigung widerrufen werden. Der Antragsteller wird über das Ergebnis der Prüfung
Schlagworte
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Zertifikat
Arzneimittel
Negativliste
Lesegeräte
Datenübertragung
Vertragsärzte
Qualitätssicherung
Symposium
Nikotinkonferenz
Health Care Quality
Medical Informatics
Medical Certification
Drug Approval
Health Policy
Tobacco Use Disorder