CareLit Fachartikel
Bekanntmachungen: Protokollnotiz zu § 19 Abs. 6 des Bundesmantelvertrages-Ärzte
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
419751
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
(7) Die Prüfstelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung kann eine bereits zertifizierte Software einer erneuten Prüfung (außerordentliche Kontrollprüfung) unterziehen. Die außerordentliche Kontrollprüfung kann von der Kassenärztlichen Vereinigung, einer Ersatzkasse oder einem Ersatzkassen-Verband beantragt werden. Ein bereits erteiltes Zertifikat kann in begründeten Fällen entzogen und eine erteilte Genehmigung widerrufen werden. Der Antragsteller wird über das Ergebnis der Prüfung
Schlagworte
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Zertifikat
Arzneimittel
Negativliste
Vertragsärzte
Lesegeräte
Qualitätssicherung
Fortbildung
Tabakrauch
Krebserkrankungen
Health Care Reform
Medical Informatics
Quality Assurance
Health Care
Tobacco
Smoking