CareLit Fachartikel
27. Symposium für Juristen und Ärzte
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2003 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
419752
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
(7) Die Prüfstelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung kann eine bereits zertifizierte Software einer erneuten Prüfung (außerordentliche Kontrollprüfung) unterziehen. Die außerordentliche Kontrollprüfung kann von der Kassenärztlichen Vereinigung, einer Ersatzkasse oder einem Ersatzkassen-Verband beantragt werden. Ein bereits erteiltes Zertifikat kann in begründeten Fällen entzogen und eine erteilte Genehmigung widerrufen werden. Der Antragsteller wird über das Ergebnis der Prüfung
Schlagworte
Symposium
Juristen
Ärzte
Krankenhaus
Rechtsprobleme
Qualitätssicherung
ambulante Versorgung
Vertragsärzte
Nikotinkonferenz
Tabakrauch
Prävention
Genehmigung
Health Care Quality
Legal Issues
Medical Informatics
Health Policy