CareLit Fachartikel
Unzulässige Drittmittel: Verbesserung der persönlichen Möglichkeiten ist Vorteil
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Dokument
419902
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Rahmen einer Revision mit der Frage beschäftigt, ob sich ein Ärztlicher Direktor strafbar macht, wenn er medizintechnische Produkte bezieht und dafür Zuwendungen für Forschungsvorhaben erhält. Verneint hat der Bundesgerichtshof zunächst, dass der beklagte Arzt seine Vermögensbetreuungspflichten verletzte, als er Kaufpreise für die medizinischen Produkte aushandelte. Zugewiesene Haushaltsund Betriebsmittel zu bewirtschaften und zweckentsprechend
Schlagworte
Drittmittel
Ärztlicher Direktor
medizintechnische Produkte
Zuwendungen
Forschungsvorhaben
Vorteilsannahme
Landeshochschulrecht
Vereinsmittel
Herzchirurgie
Straftatbestand
Research Funding
Medical Devices
Legal Issues
Ethics
Medical
Conflict of Interest