CareLit Fachartikel

Mehrfachabrechnung einer Leistung: Honorarbescheide sind vorläufige Regelungen

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 48 · S. 1 bis 1

Dokument
420054
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 48 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Im entschiedenen Fall ging es um die Berechtigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), Honorarbescheide aufzuheben. Streitig war die Mehrfachabrechnung der Nummer 115 BMÄ/E-GO (Zelluntersuchung). Entsprechende Honoraranforderungen des Klägers A. wurden zunächst berichtigt; Widersprüchen dagegen wurde stattgegeben. Gegenüber einem anderen Vertragsarzt, B. , hatte die beklagte KV jedoch die Ansicht vertreten, dass die Vergütung nach Nummer 115 jeweils nur einmal zu gewähren sei. Klage und Berufung

Schlagworte

Mehrfachabrechnung Honorarbescheide Kassenärztliche Vereinigung Zelluntersuchung Vertragsarzt Vertrauensschutz Bundesmantelvertrag orthopädische Schuhe Regress Sozialgericht Sachleistung Health Care Costs Medical Fees Health Care Reform Orthopedic Procedures Legal Issues