CareLit Fachartikel
Mehrfachabrechnung einer Leistung: Honorarbescheide sind vorläufige Regelungen
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Dokument
420054
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im entschiedenen Fall ging es um die Berechtigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), Honorarbescheide aufzuheben. Streitig war die Mehrfachabrechnung der Nummer 115 BMÄ/E-GO (Zelluntersuchung). Entsprechende Honoraranforderungen des Klägers A. wurden zunächst berichtigt; Widersprüchen dagegen wurde stattgegeben. Gegenüber einem anderen Vertragsarzt, B. , hatte die beklagte KV jedoch die Ansicht vertreten, dass die Vergütung nach Nummer 115 jeweils nur einmal zu gewähren sei. Klage und Berufung
Schlagworte
Mehrfachabrechnung
Honorarbescheide
Kassenärztliche Vereinigung
Zelluntersuchung
Vertragsarzt
Vertrauensschutz
Bundesmantelvertrag
orthopädische Schuhe
Regress
Sozialgericht
Sachleistung
Health Care Costs
Medical Fees
Health Care Reform
Orthopedic Procedures
Legal Issues