CareLit Fachartikel
Lebensversicherung: Bypass-OP verschwiegen
EB · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Dokument
420151
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verschweigt jemand bei Abschluss einer Lebensversicherung eine Bypass-Operation, ist der Lebensversicherungsvertrag erschlichen und wegen arglistiger Täuschung nichtig. Das berichtet der Anwalt-Suchservice (Telefon: 01 80/5 25 45 55) mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Ein älterer Mann wollte eine Lebensversicherung zugunsten seiner Frau abschließen. Auf die ihm während der Vertragsverhandlungen gestellte Frage nach Arztbesuchen benannte er zwar seinen Hausarzt,
Schlagworte
Lebensversicherung
Bypass-Operation
arglistige Täuschung
Oberlandesgericht
Versicherungsvertrag
Arztbesuche
Insurance
Fraud
Heart Surgery
Legal Decision
Medical History
Health Insurance
Deutsches Ärzteblatt