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Lebensversicherung: Bypass-OP verschwiegen

EB · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 47 · S. 1 bis 1

Dokument
420151
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
EB
Ausgabe
Heft 47 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Verschweigt jemand bei Abschluss einer Lebensversicherung eine Bypass-Operation, ist der Lebensversicherungsvertrag erschlichen und wegen arglistiger Täuschung nichtig. Das berichtet der Anwalt-Suchservice (Telefon: 01 80/5 25 45 55) mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Ein älterer Mann wollte eine Lebensversicherung zugunsten seiner Frau abschließen. Auf die ihm während der Vertragsverhandlungen gestellte Frage nach Arztbesuchen benannte er zwar seinen Hausarzt,

Schlagworte

Lebensversicherung Bypass-Operation arglistige Täuschung Oberlandesgericht Versicherungsvertrag Arztbesuche Insurance Fraud Heart Surgery Legal Decision Medical History Health Insurance Deutsches Ärzteblatt