CareLit Fachartikel
Central: Tarif für junge Ärzte
Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Dokument
420152
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verschweigt jemand bei Abschluss einer Lebensversicherung eine Bypass-Operation, ist der Lebensversicherungsvertrag erschlichen und wegen arglistiger Täuschung nichtig. Das berichtet der Anwalt-Suchservice (Telefon: 01 80/5 25 45 55) mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Ein älterer Mann wollte eine Lebensversicherung zugunsten seiner Frau abschließen. Auf die ihm während der Vertragsverhandlungen gestellte Frage nach Arztbesuchen benannte er zwar seinen Hausarzt,
Schlagworte
Lebensversicherung
Bypass-Operation
arglistige Täuschung
Oberlandesgericht
Versicherungsvertrag
Ausbildungstarif
Beitragsrückerstattung
Medizinstudenten
Versicherungsdauer
Optionsrecht
Insurance
Heart Bypass
Fraud
Legal Decision
Medical Students
Health Insurance