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Urteil: Rasen ist nicht immer grob fahrlässig
EB · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 46 · S. 1 bis 1
Dokument
420215
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
E inen Autofahrer, der mit stark überhöhter Geschwindigkeit fährt und dabei verunglückt, trifft nicht automatisch der Vorwurf, den Unfall grob fahrlässig verursacht zu haben. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Wie der Anwalt-Suchservice (Telefon: 01 80/52 54-5 55) berichtet, hatte ein Mann, der auf einer gut ausgebauten Straße unterwegs war, die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 90 Prozent überschritten. Statt der erlaubten 50 Stundenkilometer war er 95 Kilometer schnell gefahren. Dabei
Schlagworte
Rasen
grob fahrlässig
Autofahrer
Geschwindigkeit
Unfall
Kaskoversicherung
Fahrverhaltensbeobachtung
MPU
Führerschein
Verkehrssünder
Automobile Driving
Traffic Accidents
Negligence
Insurance
Driving Under the Influence
Traffic Violations