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Urteil: Rasen ist nicht immer grob fahrlässig

EB · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 46 · S. 1 bis 1

Dokument
420215
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
EB
Ausgabe
Heft 46 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

E inen Autofahrer, der mit stark überhöhter Geschwindigkeit fährt und dabei verunglückt, trifft nicht automatisch der Vorwurf, den Unfall grob fahrlässig verursacht zu haben. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Wie der Anwalt-Suchservice (Telefon: 01 80/52 54-5 55) berichtet, hatte ein Mann, der auf einer gut ausgebauten Straße unterwegs war, die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 90 Prozent überschritten. Statt der erlaubten 50 Stundenkilometer war er 95 Kilometer schnell gefahren. Dabei

Schlagworte

Rasen grob fahrlässig Autofahrer Geschwindigkeit Unfall Kaskoversicherung Fahrverhaltensbeobachtung MPU Führerschein Verkehrssünder Automobile Driving Traffic Accidents Negligence Insurance Driving Under the Influence Traffic Violations