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Berufswidrige Werbung geahndet: Zeitungsartikel und Anzeigen gingen zu weit

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 46 · S. 1 bis 1

Dokument
420231
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 46 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Der beschuldigte Facharzt für Augenheilkunde veröffentlichte Anzeigen in Tageszeitungen und pries darin neben allgemeinen augenärztlichen Leistungen besondere Leistungen an, beispielweise seine Operationen des grauen Stars. Gleichzeitig berichteten Tageszeitungen über den Arzt und seine neu eröffnete chirurgische Abteilung. Das Berufsgericht für Heilberufe sieht darin ein berufswidriges Verhalten. Berufswidrig sei eine Werbung, die keine interessenund sachgerechte Information darstellt. Die

Schlagworte

berufswidrige Werbung Facharzt Augenheilkunde grauer Star Heilberufe Geldbuße Patientenwunsch Kontraindikation Spritzentherapie Haftung Risiken Schadensersatz Advertising Medical Ethics Ophthalmology Patient Safety