CareLit Fachartikel
Abweichende Honorarvereinbarung
Klakow-Franck, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Dokument
420326
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Gegenzug zur breiteren Auffächerung des Leistungsverzeichnisses (von 1 000 auf 2 400 Gebührenpositionen) wurde im Rahmen der Neufassung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von 1982 der vom Einbis Sechsfachen reichende Gebührenrahmen auf das maximal 3, 5fache, bei den technischen Leistungen auf das 2, 5fache eingeschränkt. Sukzessive wurden anschließend die Rahmenbedingungen für eine von der Gebührenordnung abweichende Honorarvereinbarung (Abdingung) im Sinne des Patientenschutzes
Schlagworte
Honorarvereinbarung
Gebührenordnung
GOÄ
Patientenschutz
Abdingung
ärztliches Berufsrecht
Vergütung
Aufklärungspflichten
Fee Schedule
Medical Economics
Patient Protection
Physician-Patient Relations
Legal Aspects
Health Care Costs
Deutsches Ärzteblatt