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Lebensversicherung: Entfernung von Muttermalen

rco · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 45 · S. 1 bis 1

Dokument
420343
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
rco
Ausgabe
Heft 45 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

E in Pflegebedürftiger kann 205 bis 665 Euro Pflegegeld im Monat beziehen, wenn er von Angehörigen oder anderen ehrenamtlich tätigen Pflegekräften betreut wird. Fällt die Pflegeperson aus, etwa wegen Urlaub oder Krankheit, so kann eine Ersatzkraft verpflichtet werden. Dafür gibt es dann bis zu 1 432 Euro innerhalb von vier Wochen – allerdings nur einmal im Jahr. Dafür ist es unbedeutend, welche Pflegestufe für den Pflegebedürftigen gilt. Zur Verdeutlichung: Auch wenn eine Frau lediglich 205 Euro

Schlagworte

Lebensversicherung Muttermale Entfernung Versicherungsschutz Hautkrebs Mitteilungspflicht Oberlandesgericht Klage Insurance Skin Neoplasms Melanoma Neoplasms Skin Diseases Health Insurance Deutsches Ärzteblatt