CareLit Fachartikel
Pflegeversicherung: Kassen zahlen auch die Verhinderungspflege
Büser, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Dokument
420345
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
E in Pflegebedürftiger kann 205 bis 665 Euro Pflegegeld im Monat beziehen, wenn er von Angehörigen oder anderen ehrenamtlich tätigen Pflegekräften betreut wird. Fällt die Pflegeperson aus, etwa wegen Urlaub oder Krankheit, so kann eine Ersatzkraft verpflichtet werden. Dafür gibt es dann bis zu 1 432 Euro innerhalb von vier Wochen – allerdings nur einmal im Jahr. Dafür ist es unbedeutend, welche Pflegestufe für den Pflegebedürftigen gilt. Zur Verdeutlichung: Auch wenn eine Frau lediglich 205 Euro
Schlagworte
Pflegeversicherung
Verhinderungspflege
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Verdienstausfall
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