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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Dokument
420514
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 2888 Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 4325. Oktober 2002 E in niedergelassener Augenarzt stellt eine neue Arzthelferin ein. Im Arbeitsvertrag wird unter anderem eine sechsmonatige Probezeit vereinbart. Nach dreimonatiger Beschäftigung erklärt die Arzthelferin, sie sei schwanger. Einen Monat später spricht der Arzt eine ordentliche Kündigung zum nächstzulässigen Termin aus, weil „die Leistungen der Arzthelferin nicht seinen Vorstellungen entsprechen“. Dagegen klagt die Arzthelferin. Die
Schlagworte
Probearbeitsverhältnis
Kündigung
Schwangerschaft
Mutterschutzgesetz
Kündigungsschutz
Arbeitsrecht
Employment
Pregnancy
Employment Termination
Labor Law
Maternity Leave
Legal Aspects
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