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Steuernummer auf Rechnungen: Verpflichtung gilt nicht für alle Ärzte

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 41 · S. 1 bis 1

Dokument
420649
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 41 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer vom 19. Dezember 2001 ist § 14 Absatz 1a Umsatzsteuergesetz (UStG) neu eingefügt worden. Die Änderung ist erfolgt, um die Unternehmer ab 1. Juli 2002 zu verpflichten, in der Rechnung die vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben. Diese Verpflichtung soll die Überprüfung von Lieferketten erleichtern und beschleunigen und eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs darstellen. Das

Schlagworte

Steuernummer Umsatzsteuer Rechnung Ärzte Kleinunternehmer Steuergeheimnis Vorsteuerabzug Datenschutz Finanzamt Gesetzgebung Tax Identification Number Value Added Tax Invoices Physicians Small Business Tax Evasion