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Steuernummer auf Rechnungen: Verpflichtung gilt nicht für alle Ärzte
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Dokument
420649
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer vom 19. Dezember 2001 ist § 14 Absatz 1a Umsatzsteuergesetz (UStG) neu eingefügt worden. Die Änderung ist erfolgt, um die Unternehmer ab 1. Juli 2002 zu verpflichten, in der Rechnung die vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben. Diese Verpflichtung soll die Überprüfung von Lieferketten erleichtern und beschleunigen und eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs darstellen. Das
Schlagworte
Steuernummer
Umsatzsteuer
Rechnung
Ärzte
Kleinunternehmer
Steuergeheimnis
Vorsteuerabzug
Datenschutz
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