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Untersuchungen – einmal oder mehrfach je Sitzung?

Klakow-Franck, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 41 · S. 1 bis 1

Dokument
420658
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Klakow-Franck, R.
Ausgabe
Heft 41 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit diagnostischen Leistungen kann als Faustregel gelten, dass eine „Untersuchung“ nur einmal je Sitzung in Rechnung gestellt werden kann, insbesondere dann, wenn wie zum Beispiel bei der „Messung otoakustischer Emissionen“ nach Nr. 1409 GOÄ aufgrund der seitenvergleichenden Vorgehensweise die zweifache Messung zum obligatorischen Zielleistungsbestandteil gehört. Ausnahmen von der „Einmal je Sitzung“-Regel sind dann denkbar, wenn aufgrund eines erweiterten Indikationsspektrums

Schlagworte

Untersuchung Sitzung Gebührenordnung Diagnostik Mehrfachberechnung Tumordiagnostik Funktionsszintigramm MRT Ultraschalluntersuchung PET Abrechnung Diagnostic Imaging Medical Fees Tumors Ultrasonography Magnetic Resonance Imaging