CareLit Fachartikel
Untersuchungen – einmal oder mehrfach je Sitzung?
Klakow-Franck, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Dokument
420658
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit diagnostischen Leistungen kann als Faustregel gelten, dass eine „Untersuchung“ nur einmal je Sitzung in Rechnung gestellt werden kann, insbesondere dann, wenn wie zum Beispiel bei der „Messung otoakustischer Emissionen“ nach Nr. 1409 GOÄ aufgrund der seitenvergleichenden Vorgehensweise die zweifache Messung zum obligatorischen Zielleistungsbestandteil gehört. Ausnahmen von der „Einmal je Sitzung“-Regel sind dann denkbar, wenn aufgrund eines erweiterten Indikationsspektrums
Schlagworte
Untersuchung
Sitzung
Gebührenordnung
Diagnostik
Mehrfachberechnung
Tumordiagnostik
Funktionsszintigramm
MRT
Ultraschalluntersuchung
PET
Abrechnung
Diagnostic Imaging
Medical Fees
Tumors
Ultrasonography
Magnetic Resonance Imaging