CareLit Fachartikel
Beiträge der Kammern: Pflichtmitgliedschaft ist mit dem Grundgesetz vereinbar
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 33 · S. 1 bis 1
Dokument
421259
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das folgende Urteil lässt sich auf die Mitgliedschaft in den Ärztekammern übertragen. Die Beschwerdeführerin betätigt sich im Bezirk einer Industrieund Handelskammer (IHK) als Versicherungsmaklerin. Die IHK verlangte von ihr einen Kammerbeitrag. Nach Auffassung der Beschwerdeführerin ist diese Zwangsmitgliedschaft jedoch verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. § 1 IHK-Gesetz weist den Kammern Aufgaben der Wirtschaftsförderung zu. Der Staat
Schlagworte
Pflichtmitgliedschaft
Grundgesetz
Ärztekammern
Zwangsmitgliedschaft
Bundesverfassungsgericht
Zulassung
Ärzte-Zulassungsverordnung
Interessenvertretung
Wirtschaftsförderung
Selbstverwaltung
Kammerbeitrag
Altersgrenze
Membership
Constitutional Law
Health Care Reform
Health Policy