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Beiträge der Kammern: Pflichtmitgliedschaft ist mit dem Grundgesetz vereinbar

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 33 · S. 1 bis 1

Dokument
421259
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 33 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Das folgende Urteil lässt sich auf die Mitgliedschaft in den Ärztekammern übertragen. Die Beschwerdeführerin betätigt sich im Bezirk einer Industrieund Handelskammer (IHK) als Versicherungsmaklerin. Die IHK verlangte von ihr einen Kammerbeitrag. Nach Auffassung der Beschwerdeführerin ist diese Zwangsmitgliedschaft jedoch verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. § 1 IHK-Gesetz weist den Kammern Aufgaben der Wirtschaftsförderung zu. Der Staat

Schlagworte

Pflichtmitgliedschaft Grundgesetz Ärztekammern Zwangsmitgliedschaft Bundesverfassungsgericht Zulassung Ärzte-Zulassungsverordnung Interessenvertretung Wirtschaftsförderung Selbstverwaltung Kammerbeitrag Altersgrenze Membership Constitutional Law Health Care Reform Health Policy