CareLit Fachartikel
Altersgrenze von 55 Jahren: Auslegung der Zulassungsverordnung
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 33 · S. 1 bis 1
Dokument
421260
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das folgende Urteil lässt sich auf die Mitgliedschaft in den Ärztekammern übertragen. Die Beschwerdeführerin betätigt sich im Bezirk einer Industrieund Handelskammer (IHK) als Versicherungsmaklerin. Die IHK verlangte von ihr einen Kammerbeitrag. Nach Auffassung der Beschwerdeführerin ist diese Zwangsmitgliedschaft jedoch verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. § 1 IHK-Gesetz weist den Kammern Aufgaben der Wirtschaftsförderung zu. Der Staat
Schlagworte
Altersgrenze
Zulassungsverordnung
Ärztekammer
Pflichtmitgliedschaft
Bundesverfassungsgericht
Bundessozialgericht
Versicherungsmaklerin
Kammerbeitrag
Wirtschaftsförderung
Interessenvertretung
Gemeinwohlbindung
vertragsärztliche Tätigkeit
Age Factors
Health Policy
Legal Capacity
Professional Associations