CareLit Fachartikel
Dachgepäckträger: Vollkasko zahlt nicht bei Unfall
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 31 · S. 1 bis 1
Dokument
421341
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A uch in den Praxisräumen eines Arztes kann ein Wasserrohr platzen. Teure Röntgengeräte, Medikamente und die Einrichtung werden nass oder zumindest feucht. Die Praxis muss dann vorübergehend geschlossen werden, die Sprechstunden finden zeitweilig in behelfsmäßigen Räumen statt. Glück im Unglück, wenn der Arzt für die Praxis eine Sachversicherung abgeschlossen hatte und gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturmschäden mit Einschluss der Betriebsunterbrechungsversicherung
Schlagworte
Dachgepäckträger
Vollkasko
Unfall
Versicherung
Sachversicherung
Betriebsunterbrechung
Brandschaden
Einbruchdiebstahl
Wasserschaden
Arztpraxis
Schadensfall
Instandsetzung
Insurance
Accidents
Water Damage
Fire Damage