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Dachgepäckträger: Vollkasko zahlt nicht bei Unfall

rco · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 31 · S. 1 bis 1

Dokument
421341
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
rco
Ausgabe
Heft 31 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A uch in den Praxisräumen eines Arztes kann ein Wasserrohr platzen. Teure Röntgengeräte, Medikamente und die Einrichtung werden nass oder zumindest feucht. Die Praxis muss dann vorübergehend geschlossen werden, die Sprechstunden finden zeitweilig in behelfsmäßigen Räumen statt. Glück im Unglück, wenn der Arzt für die Praxis eine Sachversicherung abgeschlossen hatte und gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturmschäden mit Einschluss der Betriebsunterbrechungsversicherung

Schlagworte

Dachgepäckträger Vollkasko Unfall Versicherung Sachversicherung Betriebsunterbrechung Brandschaden Einbruchdiebstahl Wasserschaden Arztpraxis Schadensfall Instandsetzung Insurance Accidents Water Damage Fire Damage