CareLit Fachartikel
Die Schweigepflicht des Pflegepersonals (1. Teil)
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 1997 · Heft 7 · S. 4 bis 7
Dokument
42142
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Schweigepflicht hat ihre gesetzliche Form in der BRD in den §§ 203 und 204 StGB erhalten. Danach erstreckt sich die Schweigepflicht auf alles, was Ärzte und Pflegepersonen, als Angehörige eines anderen Heilberufes, sehen und hören. Der Autor dieses Beitrages, Rechtsanwalt Robert Roßbruch äußert sich zum Personenkreis, der der Schweigepflicht unterliegt. Im weiteren schildert er den Inhalt der Schweigepflicht im pflegerischen/medizinischen und im privaten Bereich. Abschließend wird das Thema der Schweigepflicht gegenüber Dritten behandelt.
Schlagworte
PFLEGEPERSONAL
SCHWEIGEPFLICHT
PFLEGERECHT
STRAFRECHT
Neuwied