CareLit Fachartikel
Vorrang niedergelassener Ärzte: Keine Ermächtigung für Konsiliartätigkeit
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
421422
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 2068 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 99½Heft 30½26. Juli 2002 Das Bundessozialgericht hat erneut betont, dass die Versorgung durch niedergelassene Vertragsärzte Vorrang gegenüber der durch ermächtigte Krankenhausärzte hat. Danach bezieht sich dieser Vorrang auch auf die konsiliarische Tätigkeit: Nicht nur die eigenverantwortliche ambulante Behandlung, sondern auch die beratende Unterstützung eines anderen Vertragsarztes bei dessen Behandlung obliegt in erster Linie entsprechend weitergebildeten,
Schlagworte
niedergelassene Ärzte
Konsiliartätigkeit
Bundessozialgericht
ambulante Behandlung
Demenzkranke
Qualitätssicherung
Gebührenordnung
Röntgenverordnung
Physicians
Consultation
Social Justice
Quality Assurance
Legal Issues
Radiology
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