Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung
Sträßner, H. · PflegeRecht, Neuwied · 1997 · Heft 7 · S. 21 bis 23
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aktuelle Entscheidung des BAG zur Abmahnung wegen Nebentätigkeit. Leitsätze: 1. Teilzeitbeschäftigte Angestellte bedürfen nach § 11 BAT in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Nr. 3 LBG NW auch dann einer Genehmigung für eine Nebentätigkeit, wenn die zeitliche Beanspruchung durch die Teilzeittätigkeit zusammen mit der zeitlichen Beanspruchung durch die Nebentätigkeit die regelmäßige tarifliche wöchentliche Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Angestellten nicht überschreitet. 2. Wird eine solche Nebentätigkeit ohne Genehmigung ausgeübt, kann die Erteilung einer Abmahnung wegen dieses Verhaltens berechtigt sein.