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Gebührenrahmen: Flexibel anwenden

Klakow-Franck, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 28 · S. 1 bis 1

Dokument
421495
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Klakow-Franck, R.
Ausgabe
Heft 28 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Nach Maßgabe von § 11 Bundesärzteordnung (BÄO) sind in der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) „Mindestund Höchstsätze für die ärztlichen Leistungen festzusetzen“. Der Verordnungsgeber räumt dem Arzt in § 5 Absatz 2 GOÄ einen Ermessensspielraum bei der Bestimmung der Gebühren ein – schwierige Fälle können „nach billigem Ermessen“ durch Anwendung eines Steigerungsfaktors (Multiplikators) höher abgerechnet werden als einfache. Dies ermöglicht im Prinzip eine flexible Rechnungslegung, in

Schlagworte

Gebührenrahmen GOÄ ärztliche Leistungen Ermessensspielraum Steigerungsfaktor Rechnungslegung Begründungsschwelle Honorarforderung ambulante Versorgung Selbstbegrenzung Health Care Costs Medical Fees Medical Economics Health Policy Physician's Fees Reimbursement