CareLit Fachartikel
Gebührenrahmen: Flexibel anwenden
Klakow-Franck, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 28 · S. 1 bis 1
Dokument
421495
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Maßgabe von § 11 Bundesärzteordnung (BÄO) sind in der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) „Mindestund Höchstsätze für die ärztlichen Leistungen festzusetzen“. Der Verordnungsgeber räumt dem Arzt in § 5 Absatz 2 GOÄ einen Ermessensspielraum bei der Bestimmung der Gebühren ein – schwierige Fälle können „nach billigem Ermessen“ durch Anwendung eines Steigerungsfaktors (Multiplikators) höher abgerechnet werden als einfache. Dies ermöglicht im Prinzip eine flexible Rechnungslegung, in
Schlagworte
Gebührenrahmen
GOÄ
ärztliche Leistungen
Ermessensspielraum
Steigerungsfaktor
Rechnungslegung
Begründungsschwelle
Honorarforderung
ambulante Versorgung
Selbstbegrenzung
Health Care Costs
Medical Fees
Medical Economics
Health Policy
Physician's Fees
Reimbursement