CareLit Fachartikel
Begrenzte Entschädigung: Stundensatz ist hinzunehmen
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 27 · S. 1 bis 1
Dokument
421587
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1918 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 99½Heft 27½5. Juli 2002 Im zu entscheidenden Fall erstellte ein Arzt für das Sozialgericht ein Gutachten nach dem Schwerbehindertengesetz. Hierfür berechnete er 1 065, 45 Euro; Basis war ein Stundensatz von 51, 13 Euro. Die Kostenbeamtin des Gerichts kürzte den erstattungsfähigen Betrag auf 828, 04 Euro; sie ging von einem Stundensatz von 38, 35 Euro aus. Der Arzt war damit nicht einverstanden und verlangte die vollständige Bezahlung seiner Rechnung oder die
Schlagworte
Entschädigung
Stundensatz
Gutachten
Sozialgericht
Sachverständiger
Zivilprozessordnung
Honorierung
Kostenbeamtin
Compensation
Expert Testimony
Legal Fees
Medical Jurisprudence
Social Justice
Disability Evaluation
Deutsches Ärzteblatt