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Nebentätigkeit eines Pflegers: Bestatten nicht gestattet

Laber, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 25 · S. 1 bis 1

Dokument
421792
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Laber, J.
Ausgabe
Heft 25 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1780 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 99½Heft 25½21. Juni 2002 E in in einem Krankenhaus angestellter Pfleger ist nebenberuflich als Leichenbestatter tätig. Sein Arbeitsvertrag enthält jedoch eine Klausel, derzufolge Nebentätigkeiten unzulässig sind, wenn dadurch die Interessen des Arbeitgebers „erheblich“ beeinträchtigt werden. Der Pfleger ist seit mehreren Jahren Gesellschafter eines Bestattungsunternehmens und übt mindestens fünf Stunden pro Woche Bestattertätigkeiten aus. Dazu zählen

Schlagworte

Nebentätigkeit Pfleger Bestatter Arbeitsvertrag Genehmigung Arbeitgeber Interessen Arbeitsrecht Hauptarbeitsverhältnis BAG Employment Labor Law Occupational Health Professional Ethics Workload Employment Contracts