CareLit Fachartikel
Nebentätigkeit eines Pflegers: Bestatten nicht gestattet
Laber, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 25 · S. 1 bis 1
Dokument
421792
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1780 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 99½Heft 25½21. Juni 2002 E in in einem Krankenhaus angestellter Pfleger ist nebenberuflich als Leichenbestatter tätig. Sein Arbeitsvertrag enthält jedoch eine Klausel, derzufolge Nebentätigkeiten unzulässig sind, wenn dadurch die Interessen des Arbeitgebers „erheblich“ beeinträchtigt werden. Der Pfleger ist seit mehreren Jahren Gesellschafter eines Bestattungsunternehmens und übt mindestens fünf Stunden pro Woche Bestattertätigkeiten aus. Dazu zählen
Schlagworte
Nebentätigkeit
Pfleger
Bestatter
Arbeitsvertrag
Genehmigung
Arbeitgeber
Interessen
Arbeitsrecht
Hauptarbeitsverhältnis
BAG
Employment
Labor Law
Occupational Health
Professional Ethics
Workload
Employment Contracts