CareLit Fachartikel
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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Dokument
421953
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1620 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 99½Heft 23½7. Juni 2002 D ie Beschäftigung eines Auszubildenden unterliegt arbeitsrechtlichen Besonderheiten, die im Wesentlichen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt sind. Wer jemanden ausbildet, muss hierzu persönlich und fachlich geeignet sein (§ 20 BBiG). Zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen. Ist der Auszubildende minderjährig, muss den Ausbildungsvertrag ein gesetzlicher Vertreter unterzeichnen.
Schlagworte
Auszubildende
Berufsbildungsgesetz
Ausbildungsvertrag
Kündigung
Probezeit
Vergütung
Ausbildungsmittel
Berufsschulunterricht
Abschlussprüfung
Pflichtverletzungen
Education
Vocational
Employment
Labor Law
Training
Contracts