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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 23 · S. 1 bis 1

Dokument
421953
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 23 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1620 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 99½Heft 23½7. Juni 2002 D ie Beschäftigung eines Auszubildenden unterliegt arbeitsrechtlichen Besonderheiten, die im Wesentlichen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt sind. Wer jemanden ausbildet, muss hierzu persönlich und fachlich geeignet sein (§ 20 BBiG). Zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen. Ist der Auszubildende minderjährig, muss den Ausbildungsvertrag ein gesetzlicher Vertreter unterzeichnen.

Schlagworte

Auszubildende Berufsbildungsgesetz Ausbildungsvertrag Kündigung Probezeit Vergütung Ausbildungsmittel Berufsschulunterricht Abschlussprüfung Pflichtverletzungen Education Vocational Employment Labor Law Training Contracts