CareLit Fachartikel
CDU/CSU: „Ende jeglicher Budgets“
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Dokument
422038
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Belgien Sterbehilfe erlaubt Das Parlament knüpft die Legalisierung an strenge Bedingungen. B elgien hat am 16. Mai als zweites Land weltweit nach den Niederlanden die bedingte Sterbehilfe legalisiert. Das belgische Parlament stimmte mit 86 zu 51 Stimmen für eine entsprechende Gesetzesvorlage. Zehn Abgeordnete enthielten sich. Das Gesetz soll in etwa drei Monaten in Kraft treten. Die Voraussetzungen für den „sanften Tod“ sind in dem Gesetz streng geregelt; gleichzeitig soll ein zweites Gesetz
Schlagworte
Sterbehilfe
Belgien
Gesetz
Arbeitszeiterfassung
Ärzte
Krankenhaus
CDU/CSU
Wahlprogramm
Patientenquittung
Gesundheitsversorgung
Solidarität
Prävention
Assisted Suicide
Belgium
Legislation
Work Hours