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Belgien: Sterbehilfe erlaubt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 21 · S. 1 bis 1

Dokument
422039
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 21 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Belgien Sterbehilfe erlaubt Das Parlament knüpft die Legalisierung an strenge Bedingungen. B elgien hat am 16. Mai als zweites Land weltweit nach den Niederlanden die bedingte Sterbehilfe legalisiert. Das belgische Parlament stimmte mit 86 zu 51 Stimmen für eine entsprechende Gesetzesvorlage. Zehn Abgeordnete enthielten sich. Das Gesetz soll in etwa drei Monaten in Kraft treten. Die Voraussetzungen für den „sanften Tod“ sind in dem Gesetz streng geregelt; gleichzeitig soll ein zweites Gesetz

Schlagworte

Belgien Sterbehilfe Parlament Legalisierung Bedingungen Gesetz Patienten Schmerztherapie psychisches Leiden medizinisch ausweglose Situation Arbeitszeiterfassung Gesundheitswesen Euthanasia Legislation Pain Management Quality of Life