CareLit Fachartikel
Belgien: Sterbehilfe erlaubt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Dokument
422039
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Belgien Sterbehilfe erlaubt Das Parlament knüpft die Legalisierung an strenge Bedingungen. B elgien hat am 16. Mai als zweites Land weltweit nach den Niederlanden die bedingte Sterbehilfe legalisiert. Das belgische Parlament stimmte mit 86 zu 51 Stimmen für eine entsprechende Gesetzesvorlage. Zehn Abgeordnete enthielten sich. Das Gesetz soll in etwa drei Monaten in Kraft treten. Die Voraussetzungen für den „sanften Tod“ sind in dem Gesetz streng geregelt; gleichzeitig soll ein zweites Gesetz
Schlagworte
Belgien
Sterbehilfe
Parlament
Legalisierung
Bedingungen
Gesetz
Patienten
Schmerztherapie
psychisches Leiden
medizinisch ausweglose Situation
Arbeitszeiterfassung
Gesundheitswesen
Euthanasia
Legislation
Pain Management
Quality of Life