CareLit Fachartikel
Leistungstransparenz - so nicht? !
1997 · Heft 7 · S. 54 bis 55
Dokument
42206
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das 2. GKV-Neuordnungsgesetz schreibt vor, daß ein Patient spätestens 4 Wochen nach Ablauf eines Quartals oder Krankenhausaufenthalts über die abgerechneten Leistungen zu informieren sind. In dem Artikel werden Fehleinschätzungen klargestellt und Lösungen für Probleme aufgezeigt.
Schlagworte
SOLL-IST-VERGLEICH
LEISTUNGSERFASSUNG
PATIENTENINFORMATION
RECHTSWESEN
RECHT
GESETZ
GESUNDHEITSSTRUKTURGESETZ
HILFE