CareLit Fachartikel

Leistungstransparenz - so nicht? !

1997 · Heft 7 · S. 54 bis 55

Dokument
42206
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
CareLit
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 1997
Jahrgang 59
Seiten
54 bis 55
Erschienen: 1997-07-01 00:00:00
ISSN
1422-8629
DOI

Zusammenfassung

Das 2. GKV-Neuordnungsgesetz schreibt vor, daß ein Patient spätestens 4 Wochen nach Ablauf eines Quartals oder Krankenhausaufenthalts über die abgerechneten Leistungen zu informieren sind. In dem Artikel werden Fehleinschätzungen klargestellt und Lösungen für Probleme aufgezeigt.

Schlagworte

SOLL-IST-VERGLEICH LEISTUNGSERFASSUNG PATIENTENINFORMATION RECHTSWESEN RECHT GESETZ GESUNDHEITSSTRUKTURGESETZ HILFE