CareLit Fachartikel
Keine Ansprüche gegen Ärztin: Unterhaltspflicht des Vaters bestätigt
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Dokument
422109
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Behandlungsvertrag, den eine Frau mit einer Frauenärztin schließt, keine Schutzwirkung zugunsten des Vaters eines Kindes hat. Deshalb muss der Vater für ein ungewolltes Kind Unterhalt zahlen. Die 12-jährige Mutter war, ohne es zu wissen, bereits in der 16. Woche schwanger, als sie sich von der Frauenärztin untersuchen ließ. Diese verschrieb ihr die Antibabypille. Eine sonographische Untersuchung oder ein Schwangerschaftstest wurden nicht
Schlagworte
Unterhaltspflicht
Behandlungsvertrag
Schwangerschaft
Frauenärztin
Schadensersatzansprüche
Röntgenverordnung
Strahlenschutz
Gebühren
Rechtsstreit
Abbruchrecht
Child Support
Medical Negligence
Pregnancy
Abortion
Radiology
Legal Issues