CareLit Fachartikel

Überprüfung von Röntgeneinrichtungen: Gebührenerhebung durch „Ärztliche Stelle“ unzulässig

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 21 · S. 1 bis 1

Dokument
422110
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 21 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Behandlungsvertrag, den eine Frau mit einer Frauenärztin schließt, keine Schutzwirkung zugunsten des Vaters eines Kindes hat. Deshalb muss der Vater für ein ungewolltes Kind Unterhalt zahlen. Die 12-jährige Mutter war, ohne es zu wissen, bereits in der 16. Woche schwanger, als sie sich von der Frauenärztin untersuchen ließ. Diese verschrieb ihr die Antibabypille. Eine sonographische Untersuchung oder ein Schwangerschaftstest wurden nicht

Schlagworte

Röntgeneinrichtungen Gebührenerhebung Ärztliche Stelle Unterhaltspflicht Schwangerschaftsabbruch Schadensersatzansprüche Radiology Fees and Charges Legal Liability Pregnancy Abortion Medical Indications Deutsches Ärzteblatt