CareLit Fachartikel
Überprüfung von Röntgeneinrichtungen: Gebührenerhebung durch „Ärztliche Stelle“ unzulässig
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Dokument
422110
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Behandlungsvertrag, den eine Frau mit einer Frauenärztin schließt, keine Schutzwirkung zugunsten des Vaters eines Kindes hat. Deshalb muss der Vater für ein ungewolltes Kind Unterhalt zahlen. Die 12-jährige Mutter war, ohne es zu wissen, bereits in der 16. Woche schwanger, als sie sich von der Frauenärztin untersuchen ließ. Diese verschrieb ihr die Antibabypille. Eine sonographische Untersuchung oder ein Schwangerschaftstest wurden nicht
Schlagworte
Röntgeneinrichtungen
Gebührenerhebung
Ärztliche Stelle
Unterhaltspflicht
Schwangerschaftsabbruch
Schadensersatzansprüche
Radiology
Fees and Charges
Legal Liability
Pregnancy
Abortion
Medical Indications
Deutsches Ärzteblatt