CareLit Fachartikel

Abrechnung von Analogbewertungen nach § 12 GOÄ

Klakow-Franck, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 20 · S. 1 bis 1

Dokument
422206
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Klakow-Franck, R.
Ausgabe
Heft 20 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Seit Jahren ist es üblich, der Einfachheit halber Analogbewertungen mit einem „A“ vor der Leistungsnummer zu kennzeichnen. Dies erleichtert die Erstellung der Rechnung, besonders, wenn eine Analogbewertung aus mehreren Gebührenpositionen zusammengesetzt ist (zum Beispiel Nrn. 1 345 plus 5 855 analog für die Excimer-LASIK) oder wenn man aufgrund des hohen Innovationstempos bereits überwiegend auf die Zuhilfenahme von Analogbewertungen angewiesen ist, beispielsweise in der

Schlagworte

Analogbewertungen GOÄ Gebührenpositionen Abrechnung Netzhaut-Glaskörper-Chirurgie Platzhalter medizinische Trainingstherapie Diagnostik Health Care Costs Medical Records Medical Coding Reimbursement Health Care Reform Medical Audit Deutsches Ärzteblatt