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Höhere Versicherungspflichtgrenze: Mit Verfassungsklage gedroht

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 17 · S. 1 bis 1

Dokument
422382
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 17 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Schadensersatzrecht Änderungen Mehr Rechte für Arzneimittelgeschädigte und Unfallopfer M it Änderungen des Schadensersatzrechts räumt die Bundesregierung Kindern, Unfallopfern und Arzneimittelgeschädigten mehr Rechte ein. Das Gesetz wurde am 18. April im Bundestag beschlossen und soll am 1. August 2002 in Kraft treten. Der Anspruch auf Schmerzensgeld wird auf alle wesentlichen Verletzungen ausgedehnt. Explodiert etwa eine Sektflasche ohne eigenes Zutun, haftet der Hersteller nach altem Recht

Schlagworte

Versicherungspflichtgrenze Verfassungsklage Schadensersatzrecht Arzneimittelgeschädigte Unfallopfer private Krankenversicherung Insurance Legal Liability Compensation and Liability Drug-Related Side Effects Personal Injury Health Insurance Health Policy Deutsches Ärzteblatt