CareLit Fachartikel
Höhere Versicherungspflichtgrenze: Mit Verfassungsklage gedroht
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 17 · S. 1 bis 1
Dokument
422382
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schadensersatzrecht Änderungen Mehr Rechte für Arzneimittelgeschädigte und Unfallopfer M it Änderungen des Schadensersatzrechts räumt die Bundesregierung Kindern, Unfallopfern und Arzneimittelgeschädigten mehr Rechte ein. Das Gesetz wurde am 18. April im Bundestag beschlossen und soll am 1. August 2002 in Kraft treten. Der Anspruch auf Schmerzensgeld wird auf alle wesentlichen Verletzungen ausgedehnt. Explodiert etwa eine Sektflasche ohne eigenes Zutun, haftet der Hersteller nach altem Recht
Schlagworte
Versicherungspflichtgrenze
Verfassungsklage
Schadensersatzrecht
Arzneimittelgeschädigte
Unfallopfer
private Krankenversicherung
Insurance
Legal Liability
Compensation and Liability
Drug-Related Side Effects
Personal Injury
Health Insurance
Health Policy
Deutsches Ärzteblatt