CareLit Fachartikel
Unfallversicherung: Nachbarschaftshilfe ist keine Schwarzarbeit
Büser, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
422611
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
S elbst ist der Mann – die Frau auch. Das gilt nicht nur, wenn es im Haushalt etwas zu reparieren gibt. Viele Eigenheime sind mit der „Muskelhypothek“ entstanden. Schließlich ist man handwerklich begabt, und Freunde und Nachbarn gibt es auch, die gerne mittun. Wer einem anderen hilft, ein Haus zu bauen, ist deshalb kein „Schwarzarbeiter“. Das Gesetz definiert eine solche Tätigkeit so, dass außerhalb eines Gewerbes ausgeführte Arbeiten „in erheblichem Umfang“ illegal sind. Wenn also der Maurer
Schlagworte
Unfallversicherung
Nachbarschaftshilfe
Schwarzarbeit
Bauherr
freiwillige Helfer
gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitsunfähigkeit
Unfallverhütungsvorschriften
Accident Insurance
Volunteer Workers
Labor
Occupational Health
Worker's Compensation
Construction Industry
Deutsches Ärzteblatt