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Unfallversicherung: Nachbarschaftshilfe ist keine Schwarzarbeit

Büser, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 15 · S. 1 bis 1

Dokument
422611
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Büser, W.
Ausgabe
Heft 15 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

S elbst ist der Mann – die Frau auch. Das gilt nicht nur, wenn es im Haushalt etwas zu reparieren gibt. Viele Eigenheime sind mit der „Muskelhypothek“ entstanden. Schließlich ist man handwerklich begabt, und Freunde und Nachbarn gibt es auch, die gerne mittun. Wer einem anderen hilft, ein Haus zu bauen, ist deshalb kein „Schwarzarbeiter“. Das Gesetz definiert eine solche Tätigkeit so, dass außerhalb eines Gewerbes ausgeführte Arbeiten „in erheblichem Umfang“ illegal sind. Wenn also der Maurer

Schlagworte

Unfallversicherung Nachbarschaftshilfe Schwarzarbeit Bauherr freiwillige Helfer gesetzliche Unfallversicherung Arbeitsunfähigkeit Unfallverhütungsvorschriften Accident Insurance Volunteer Workers Labor Occupational Health Worker's Compensation Construction Industry Deutsches Ärzteblatt