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Beschäftigungsverbot: Arzt muss informieren

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 12 · S. 1 bis 1

Dokument
422805
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 12 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 750 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 99½Heft 12½22. März 2002 Arbeitgeberrechte beim Mutterschutz bekräftigt W enn Schwangere bei ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest über ein Beschäftigungsverbot einreichen, hat dieser Anspruch auf nähere Informationen. Vor allem muss der Arbeitgeber die Voraussetzungen prüfen können, unter denen der Arzt das Verbot ausgesprochen hat, bekräftigte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 13. Februar (Az. : 5 AZR 753/99). Nach dem Mutterschutzgesetz dürfen Schwangere

Schlagworte

Beschäftigungsverbot Mutterschutz Arbeitgeberrechte ärztliches Attest Schwangere Morbiditätsstruktur regionale Unterschiede Gesundheitsgefährdung Arbeitslosigkeit Informationspflicht Employment Pregnancy Occupational Health Health Status Morbidity Risk Factors