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Stammzellgesetz: Tauziehen um Definitionen

Richter, E.A. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 12 · S. 1 bis 1

Dokument
422817
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Richter, E.A.
Ausgabe
Heft 12 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

D er Entwurf zum geplanten Stammzellgesetz hält nicht, was der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. Januar versprach: „Keine verbrauchende Embryonenforschung“. Einige Regelungen im jetzigen Entwurf, den 115 Abgeordnete von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen erstellten, weichen die Auflagen wieder auf, die das Parlament an einen Import von humanen menschlichen Stammzelllinien knüpfte. Bei der mehr als sechsstündigen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und

Schlagworte

Stammzellgesetz embryonale Stammzellen Forschung Ethikkommission Bundestag Import Stammzelllinien Genehmigung Kontaminierung Patentrecht medizinische Versorgung Stem Cells Embryonic Stem Cells Ethics Legislation Research