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6. Änderung der Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 12 · S. 1 bis 1

Dokument
422869
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 12 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

8. Bei Verordnungen für Anspruchsberechtigte nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) ist, wie bei Anspruchsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz, das Feld 6 (BVG) zu kennzeichnen. 9. Will der Arzt die Auswahl unter wirkstoffidentischen Arzneimitteln dem Apotheker nicht überlassen, ist das „Autidem“-Feld durchzustreichen. Hinweis: Eine Substitution erfolgt nur, wenn der Vertragsarzt ein Arzneimittel oberhalb des unteren Preisdrittels verordnet. 10. Bei Verordnungen in Form von

Schlagworte

Blankoformular Arzneimittelverordnung Arbeitsunfähigkeit Impfstoffe Rezepturen Vertragsarzt Hilfsmittel MDK Wiedereingliederung SGB V Krankenkasse Drug Prescriptions Medical Rehabilitation Work Capacity Health Insurance Medical Records