CareLit Fachartikel
6. Änderung der Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Dokument
422869
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
8. Bei Verordnungen für Anspruchsberechtigte nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) ist, wie bei Anspruchsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz, das Feld 6 (BVG) zu kennzeichnen. 9. Will der Arzt die Auswahl unter wirkstoffidentischen Arzneimitteln dem Apotheker nicht überlassen, ist das „Autidem“-Feld durchzustreichen. Hinweis: Eine Substitution erfolgt nur, wenn der Vertragsarzt ein Arzneimittel oberhalb des unteren Preisdrittels verordnet. 10. Bei Verordnungen in Form von
Schlagworte
Blankoformular
Arzneimittelverordnung
Arbeitsunfähigkeit
Impfstoffe
Rezepturen
Vertragsarzt
Hilfsmittel
MDK
Wiedereingliederung
SGB V
Krankenkasse
Drug Prescriptions
Medical Rehabilitation
Work Capacity
Health Insurance
Medical Records