CareLit Fachartikel
Schadenregulierung: Letzte Rettung Verkehrsopferhilfe
Combach, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Dokument
423038
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
W er durch ein Kraftfahrzeug geschädigt wird, das entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht haftpflichtversichert oder das wegen Fahrerflucht nicht zu ermitteln ist, kann sich zur Schadenregulierung an die Verkehrsopferhilfe, Glockengießerwall 1, Hamburg, Telefon: 0 40/30 18 00, wenden. Dies gilt auch für Personenund Sachschäden des Geschädigten, wenn der Unfall mit dem Kraftfahrzeug vorsätzlich herbeigeführt wurde und die Versicherung des Schädigers deshalb nicht zu zahlen braucht. Die
Schlagworte
Schadenregulierung
Verkehrsopferhilfe
Kraftfahrzeug
Fahrerflucht
Entschädigungsanträge
Versicherungen
Accident Compensation
Motor Vehicle Accidents
Insurance
Victims
Personal Injury
Tort
Deutsches Ärzteblatt