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Schadenregulierung: Letzte Rettung Verkehrsopferhilfe

Combach, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 10 · S. 1 bis 1

Dokument
423038
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Combach, R.
Ausgabe
Heft 10 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

W er durch ein Kraftfahrzeug geschädigt wird, das entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht haftpflichtversichert oder das wegen Fahrerflucht nicht zu ermitteln ist, kann sich zur Schadenregulierung an die Verkehrsopferhilfe, Glockengießerwall 1, Hamburg, Telefon: 0 40/30 18 00, wenden. Dies gilt auch für Personenund Sachschäden des Geschädigten, wenn der Unfall mit dem Kraftfahrzeug vorsätzlich herbeigeführt wurde und die Versicherung des Schädigers deshalb nicht zu zahlen braucht. Die

Schlagworte

Schadenregulierung Verkehrsopferhilfe Kraftfahrzeug Fahrerflucht Entschädigungsanträge Versicherungen Accident Compensation Motor Vehicle Accidents Insurance Victims Personal Injury Tort Deutsches Ärzteblatt