CareLit Fachartikel
Hausrat: Police immer lohnend
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Dokument
423039
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
W er durch ein Kraftfahrzeug geschädigt wird, das entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht haftpflichtversichert oder das wegen Fahrerflucht nicht zu ermitteln ist, kann sich zur Schadenregulierung an die Verkehrsopferhilfe, Glockengießerwall 1, Hamburg, Telefon: 0 40/30 18 00, wenden. Dies gilt auch für Personenund Sachschäden des Geschädigten, wenn der Unfall mit dem Kraftfahrzeug vorsätzlich herbeigeführt wurde und die Versicherung des Schädigers deshalb nicht zu zahlen braucht. Die
Schlagworte
Hausratversicherung
Verkehrsopferhilfe
Schadenregulierung
Fahrerflucht
Entschädigungsanträge
Versicherungen
Insurance
Compensation and Reimbursement
Traffic Accidents
Victims
Property Damage
Personal Injury
Deutsches Ärzteblatt