CareLit Fachartikel
Hinweis auf dem Praxisschild: Informationsrecht der Patienten ist zu beachten
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
423103
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 588 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 99½Heft 9½1. März 2002 Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dürfen Zahnärzte, die über ein Zertifikat über den Nachweis besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der oralen Implantologie verfügen, diesen Hinweis auf dem Praxisschild führen. Zwar müsse die Selbstdarstellung auf dem Schild überprüfbar bleiben. Allerdings ist es nicht von vornherein selbstverständlich, dass nur eine beschränkte Zahl vorgegebener Leistungsangebote oder
Schlagworte
Praxisschild
Patienteninformation
Zahnärzte
Implantologie
Disziplinarverfahren
GKV
vertragsärztliche Versorgung
Honorarvereinbarung
Gemeinwohlbelange
Patient Rights
Dental Implants
Legal Issues
Health Care Disciplinary Actions
Health Care Costs
Health Care Quality
Deutsches Ärzteblatt