CareLit Fachartikel
Private Krankenversicherung: Patient muss Befund melden
OVB · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
423119
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
N ach einem Sterbefall bleibt den Hinterbliebenen die Aufgabe, die Papiere des oder der Verstorbenen zu ordnen. Wichtig ist in diesem Fall unter anderem, die Versicherungsgesellschaften zu informieren. ❃Sozialversicherung: War der Verstorbene pflichtversichert, so übernimmt sein Arbeitgeber die Abmeldung bei der Krankenkasse. Damit ist zugleich die Abmeldung zur Rentenund Arbeitslosenversicherung erledigt. Eine Durchschrift der Meldung erhalten die Hinterbliebenen für den Rentenantrag.
Schlagworte
private Krankenversicherung
Sterbefall
Hinterbliebene
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Versicherungsschutz
Gesundheitszustand
Versicherungsgesellschaft
Meldung
Kapital-Lebensversicherung
Insurance
Health Insurance
Life Insurance
Death
Health Status
Risk Assessment