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Strahlenschutzbeauftragter: Bußgeld wegen Fahrlässigkeit
Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 8 · S. 1 bis 1
Dokument
423193
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 524 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 99½Heft 8½22. Februar 2002 Ä rzte, die als Strahlenschutzbeauftragte ihres Krankenhauses tätig sind, sollten dieses Amt nicht unterschätzen. Wegen angeblicher Fahrlässigkeit bei der Überwachung von Apparaturen (Filmentwickler, Dosimeter) in der Röntgenabteilung wurde jüngst ein mit dem Strahlenschutz beauftragter Chefarzt der Unfallund Gelenkchirurgie eines Krankenhauses* zu einem Bußgeld in Höhe von 12 000 DM verurteilt. Was war geschehen? Bei der Aufstellung
Schlagworte
Strahlenschutz
Bußgeld
Fahrlässigkeit
Röntgenabteilung
Chefarzt
technische Überprüfungen
MRTA
Qualitätssicherung
Verwaltungsleitung
Verantwortung
Radiation Protection
Negligence
X-Rays
Medical Staff
Quality Assurance
Administrative Personnel