CareLit Fachartikel
Begrenzte Leistungen der GKV: Keine Kostenübernahme für Migränetherapie
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Dokument
423255
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin beantragte bei ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Erstattung von Kosten für eine privatärztliche Behandlung (zervikale selektive Rezeptoren-Blockade). Der behandelnde Arzt ist nicht als Vertragsarzt zugelassen. Das Sozialgericht hat den Anspruch abgewiesen. Rechtsgrundlage für einen Kostenerstattungsanspruch ist § 13 Absatz 3 SGB V. Danach sind einem Versicherten Kosten zu erstatten, wenn die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen
Schlagworte
GKV
Migränetherapie
Kostenübernahme
zervikale Blockade
Sozialgericht
Psychotherapeut
Grundrechte
Berufsfreiheit
Gleichheitsgrundsatz
Therapie
Behandlung
Health Insurance
Migraine
Cost Sharing
Legal Decision
Neurology