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Begrenzte Leistungen der GKV: Keine Kostenübernahme für Migränetherapie

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 7 · S. 1 bis 1

Dokument
423255
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 7 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin beantragte bei ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Erstattung von Kosten für eine privatärztliche Behandlung (zervikale selektive Rezeptoren-Blockade). Der behandelnde Arzt ist nicht als Vertragsarzt zugelassen. Das Sozialgericht hat den Anspruch abgewiesen. Rechtsgrundlage für einen Kostenerstattungsanspruch ist § 13 Absatz 3 SGB V. Danach sind einem Versicherten Kosten zu erstatten, wenn die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen

Schlagworte

GKV Migränetherapie Kostenübernahme zervikale Blockade Sozialgericht Psychotherapeut Grundrechte Berufsfreiheit Gleichheitsgrundsatz Therapie Behandlung Health Insurance Migraine Cost Sharing Legal Decision Neurology