CareLit Fachartikel
Fortbildung
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Dokument
423267
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 460 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 99½Heft 7½15. Februar 2002 S T A T U S D er Fall: Ein Krankenpfleger, der während seiner fast zwanzigjährigen Tätigkeit in einem Krankenhaus ständig am Rufbereitschaftsdienst teilnahm, erhält dafür zuletzt neben seinem Grundgehalt monatlich 460 A brutto. Sein Anstellungsvertrag beinhaltet keine Regelung über die Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst, sondern beschreibt ausschließlich die Anstellung als Krankenpfleger und nimmt Bezug auf den Bundesangestelltentarif
Schlagworte
Rufbereitschaftsdienst
Krankenpfleger
Arbeitsrecht
betriebliche Übung
Fortbildung
Gesundheitsökonomie
Management-Know-how
wirtschaftliche Entscheidungen
Ausbildungsmodul
Ärzte
Labor
Labor Relations
Health Services
Education
Medical
Economics